Häufige Fragen

zu unseren Krediten

FAQ

Kredit - Häufige Fragen

  • Einkommensnachweis: bitte unbedingt dem Antrag einen Nachweis der letzten zwei Monate in Kopie beifügen. Wenn du Beamter oder Rentner bist, dann schick uns bitte einen Nachweis der Bezüge aus den letzten 12 Monaten.
  • Netto-Einkommen: Dazu zählt, was per Gehaltsnachweis belegt werden kann (gilt auch für Nebentätigkeiten).
  • Kindergeld, Unterhalt oder andere Bezüge vom Staat werden nicht zum Einkommen hinzugerechnet.
  • Mietausgaben: Teilst du dir die Miete mit einer oder mehreren Personen, gib nur deinen Anteil an den Kosten an.
  • Kreditwürdigkeitsprüfung: ist für den Barclays Kredit notwendig. Die Anfrage bei Auskunfteien, wie beispielsweise der Schufa, beeinflusst nicht deinen Scorewert. Wir lassen die uns zurückgemeldeten Informationen in unsere Kreditentscheidung einfließen.

Wir bieten dir die Möglichkeit, deine Kredithöhe jederzeit kostenlos mit Sonderzahlungen zu reduzieren – eine Komplettablösung, die wir durch eine Sondertilgungszahlung überwiesen bekommen, werten wir als fristlose Kündigung, für die wir dir eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Du hast auch die Möglichkeit, den Kredit mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich zu kündigen. Du erhältst eine Ablöseabrechnung und zahlst den dann noch offenen Betrag rechtzeitig ein – in diesem Fall fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Alle Informationen zur Kündigung bzw. Ablösung deines Kredits findest du hier.

Du kannst über das Postfach oder per E-Mail einen Kontoauszug anfordern. Sobald du uns informiert hast, bearbeiten wir deine Anfrage umgehend und senden dir deinen aktuellen Kontoauszug kostenlos per Post zu.

Nein. Bei uns fallen weder Bearbeitungskosten noch sonstige Gebühren an. Die Kreditablösung bei uns entspricht der Aufnahme eines Neukredits. Zu zahlen ist nur die monatliche Rate, die sich aus Sollzins, Laufzeit und Kreditsumme ergibt.

Allgemein

Es gibt Banken, die eine Gebühr für die vorzeitige Rückzahlung eines Kredits erheben. Diese Gebühr wird bei deiner unverbindlichen Beratung von unseren Kreditexperten berücksichtigt. Unser Ziel ist es, dich optimal zu beraten und herauszufinden, ob sich eine Kreditkonsolidierung für dich lohnt.

Ja. Auch wenn das Ablösen deiner Kredite zunächst keine oder nur eine geringfügige Ersparnis bedeutet, lohnt sich das Bündeln deiner Kredite. Der finanzielle Überblick ist durch die Zusammenlegung auf einen Kredit viel einfacher. Auf deinen Wunsch berechnen wir den Kredit gerne so, dass du durch eine längere Laufzeit eine geringere monatliche Rate zahlst.

Die Entschädigungszahlung richtet sich nach der Höhe deiner Restschuld und der Restlaufzeit deines Kredits. Liegt dein Vertragsende innerhalb der nächsten 12 Monate, beträgt sie 0,5 % deines ausstehenden Kreditbetrags. Du zahlst 1 % deiner Restschuld, wenn dein Vertrag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr hat.

Hinweis: Ist der Betrag der Sollzinsen, den du im Zeitraum zwischen der vorzeitigen Rückzahlung und dem vereinbarten Laufzeitende entrichtet hättest, niedriger, ist das dein Betrag für die Vorfälligkeitsentschädigung.

Bei der Berechnung des Kreditangebots wird ein voraussichtliches Auszahlungsdatum angenommen. In Abhängigkeit von der Zeit, die du für deine Entscheidung und die Rücksendung des Kreditvertrags benötigst, kann die tatsächliche Auszahlung etwas früher oder etwas später erfolgen. Für die Tage, an denen dir das Geld früher zur Verfügung steht, werden tagesgenau sogenannte Vorlaufzinsen berechnet. Genauso erhältst du im Falle einer späteren Auszahlung eine Gutschrift. Fallen Vorlaufzinsen an, informieren wir dich nach Kreditauszahlung in einem gesonderten Schreiben per Post.

Beispiel: Du hast einen Kredit in Höhe von 5.000 € beantragt. Der angenommene Auszahlungstermin ist der 30.06. Die Auszahlung erfolgt sofort nach Kreditgenehmigung und da wir eingehende Anträge so schnell wie möglich bearbeiten, hast du das Geld tatsächlich bereits am 26.06. auf dem Konto. Dadurch fallen Vorlaufzinsen zwischen dem angenommenen und dem tatsächlichen Auszahlungstermin an.

Für die Berechnung angenommener Auszahlungstermin:

30.06. Tatsächliche Auszahlung des Kredits: 26.06.

Zwischen dem 26.06. und dem 30.06. liegen 4 Tage, für die Vorlaufzinsen anfallen.

Der Versicherungsschutz wird von Société Générale Insurance angeboten.

Wir haben mit Société Générale Insurance Gruppenversicherungsverträge geschlossen, um dir unkompliziert umfangreiche und leistungsstarke Sicherheitspakete anbieten zu können.

Der Beitrag richtet sich unabhängig vom Alter und Geschlecht der versicherten Person nur nach Kreditsumme und Laufzeit. Der individuell für deinen Kredit ermittelte Einmalbeitrag (Versicherungsbeitrag) wird mitfinanziert und in die laufende Rückzahlungsrate einbezogen.

Das Sicherheitspaket gilt bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredits. Zahlst du deinen Kredit vorzeitig und vollständig zurück, wird der noch unverbrauchte, auf das Sicherheitspaket anfallende Anteil von dem abzulösenden Kreditbetrag zeitanteilig, also zu deinen Gunsten, abgezogen. Du kannst das Sicherheitspaket zum Monatsende kündigen.

Rufe uns an und teile deinen Schaden mit. So können wir dir schnell bei deinem Anliegen helfen.

Banking

Wenn dein Online-Banking-Konto durch dreimalige Falscheingabe einer mTAN gesperrt wurde, kontaktiere bitte unseren Kundenservice für Login- und Registrierungsprobleme. Die Service-Hotline findest du auf barclays.de/kontakt. Der Kundenservice schaltet dich wieder frei. 

Wir sperren deinen Zugang im Online-Banking oder in der App, wenn du dein Passwort dreimal hintereinander falsch eingegeben hast. Bitte klick auf „Zugangsdaten vergessen“, um deinen Zugang zu entsperren.

Die App speichert keine Daten auf deinem Gerät. Nicht mal deine Zugangsdaten. Sofern du deinen Benutzernamen, deine App-PIN und dein Passwort nicht anderweitig auf deinem Gerät gespeichert hast, hat der Finder keine Möglichkeit, deine Daten einzusehen.

Wichtig: Bitte löse umgehend die Verknüpfung zwischen Konto und Gerät. Das geht ganz einfach. Öffne im Online-Banking die Einstellungen und dann den Menüpunkt „Verknüpfte Geräte“.

Selbstverständlich kannst du diesen Service auch im Ausland nutzen. Abhängig von deinem jeweiligen Mobilfunkvertrag entstehen gegebenenfalls durch die Nutzung im Ausland Gebühren.

Die Nutzung unserer App auf diesen Geräten ist nicht vorgesehen.

Der Grund dafür ist, dass gerootete Geräte erhöhten Risiken von Malware/Viren ausgesetzt sind. Zu den Ursachen können u.a. fehlende Sicherheitsupdates der Gerätehersteller zählen, die es kriminellen Dritten erleichtern, bekannte Schwachstellen im mobilen Betriebssystem für schadhafte Zwecke auszunutzen. Hierdurch könnte es z.B. zum unberechtigten Zugriff auf das Gerät und die privaten Daten kommen. Unsere App kann solche Geräte erkennen und versuchen, den Nutzer vor diesen Risiken zu schützen. Kunden, die sich dennoch entscheiden, diesen Schutz zu umgehen, profitieren unabhängig davon von vielen weiteren IT-Sicherheitsstandards – sowohl innerhalb unserer Banking App als auch innerhalb der Rechenzentren.

Durch die kontinuierliche Bewertung aktueller Risiken und die darauf ausgerichtete Verbesserung unserer IT-Sicherheitsmaßnahmen stellen wir den bestmöglichen Schutz unserer Kundendaten sicher.

Du wählst einfach „Zugangsdaten vergessen“ auf der Login-Seite und folgst dem Prozess.

Lade einfach die App auf dein neues Gerät und verknüpf dieses mit deinem Konto. Bitte beachte, dass maximal drei Endgeräte gleichzeitig verknüpft sein können.

Einzig und allein, damit du bequemer Überweisungen vornehmen kannst. Du kannst nämlich Rechnungen einfach fotografieren, statt alle Informationen abzutippen. Du erreichst die Funktion direkt nach dem Start der App oder über die reguläre Überweisungsfunktion. Alternativ kannst du auch bereits digital vorliegende Überweisungen (z. B. als PDF) in die App oder das Online-Banking hochladen.

Falls du gegenwärtig kein Smartphone mit der Barclays Privatkunden App verknüpft hast, starte einfach die App auf deinem Smartphone. Du wirst automatisch durch alle erforderlichen Schritte geführt, um dein Smartphone zu verknüpfen:

  1. Gib deinen Benutzernamen und dein Passwort ein.
  2. Erhalte eine 6-stellige mTAN an deine Mobilnummer.
  3. Gib die mTAN in der App ein, um die Verknüpfung abzuschließen.

Bitte prüfe, ob deine Mobilnummer korrekt bei uns hinterlegt ist. Das geht ganz einfach in der Barclays Privatkunden App oder in deinem Online-Banking. Sollte deine Nummer nicht mehr aktuell sein, schicke uns bitte eine Postfach-Nachricht.

Wir sperren deinen Zugang im Online-Banking oder in der App, wenn du dein Passwort dreimal hintereinander falsch eingegeben hast. Bitte klick auf „Zugangsdaten vergessen“, um deinen Zugang zu entsperren

Klick auf „Zugangsdaten vergessen“. Wir führen dich dann durch die weiteren Schritte.

Zwischen Einstellung der Inhalte und dem effektiven Versand der Benachrichtigung können ein paar Stunden vergehen. Daher können die Inhalte im Online-Banking bereits aktueller sein und von den Benachrichtigungsinhalten abweichen.

Kundenservice

Ein Formular zur Beantragung eines Lastschriftmandats findest du im Download-Center. Auf telefonische oder schriftliche Anfrage senden wir dir ein vorausgefülltes Lastschriftmandat zu, das du dann nur noch unterschreiben und an uns zurückschicken musst.

Die Abfrage der Steuer-ID wurde im Juni 2017 beschlossen. Nicht von uns, sondern vom Gesetzgeber – im Rahmen des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG).

Konkret bedeutet das: Ab dem 1. Januar 2018 sind alle Kreditinstitute verpflichtet, die Steuer-ID zukünftiger Kunden abzufragen – und zwar bevor die Geschäftsbeziehung startet.

Das betrifft nicht nur uns, sondern auch alle anderen in Deutschland tätigen Banken. Deine 11-stellige Steuer-ID findest du z. B. auf deiner Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung oder deinem Einkommensteuerbescheid.

Alle Informationen zur Ablösung deines Kredits findest du hier.

Wir sind verpflichtet, dich nach deiner Steuer-ID zu fragen, bevor wir dich als Kunden begrüßen dürfen. Hast du diese aktuell nicht zur Hand, erfragen wir sie stattdessen innerhalb von drei Monaten beim Bundeszentralamt für Steuern. In diesem Fall brauchst du nichts weiter zu tun, kannst dem nachträglichen Erfragen deiner Steuer-ID allerdings auch nicht widersprechen – so will es das Gesetz.

Wie alle Kreditinstitute in Deutschland sind wir dazu verpflichtet, die Steuer-ID zu erfragen – direkt bei dir als Neukunden oder nachträglich beim Bundeszentralamt für Steuern. Die Steuer-ID wird dann in unseren Kundendaten erfasst und gespeichert. Darüber hinaus sind wir zur Weitergabe der Steuer-ID an die Behörden verpflichtet. Genauer gesagt: zur Weitergabe in die Kontenabrufdatei nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Dieser Weitergabe kannst du nicht widersprechen.

Bei allen Abfragen der Steuer-ID kannst du nur eine deutsche Steuer-ID angeben – ausländische Steuer-IDs führen zu einer Fehlermeldung. Wenn du keine deutsche Steuer-ID hast, lässt du das Feld bitte einfach frei.

Nur für unsere Tagesgeldkonten gibt es zusätzlich zur deutschen Steuer-ID auch ein gesondertes Abfragefeld für ausländische Steuer-IDs. Aufgrund des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) sind bei diesem Produkt alle Banken verpflichtet, mögliche Steuerpflichten im Ausland zu überprüfen.

Nein. Es fallen keine Gebühren oder sonstige Kosten an.

Die digitale Unterschrift oder auch digitale Signatur ist genau das, wonach es klingt: Deine persönliche Unterschrift im Internet. Mit ihr kannst du online schneller und einfacher Verträge abschließen. Und sie ist rechtlich gleichwertig mit der handschriftlichen Unterschrift.

Der Vorteil ist, dass du Verträge komplett von zu Hause aus abschließen kannst. Ohne Papierkram, ohne Post und ohne Termine. Und weil so keine Zeit verloren geht, ist ein digitaler schneller als ein herkömmlicher Vertragsabschluss.

Ganz einfach. Du füllst zunächst den Online-Antrag aus. Dann bestätigst du per Video-Anruf deine Identität bei unserem Partner WebID. Anschließend klickst du auf den Button „Antrag unterschreiben“ und wirst in wenigen kurzen Schritten zur digitalen Unterschrift geführt.

Nach dem Abschluss kannst du den unterschriebenen Antrag herunterladen. Die Unterschrift wird als Kasten dargestellt, der diverse Informationen enthält (Deinen Name, Zeitpunkt der Unterzeichnung, Aussteller etc.).

Ja. Die digitale Unterschrift ist voll rechtsgültig.

Paar auf Wanderung

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Das tut uns leid – schau mal bei Kontakt vorbei.