Einfach den Tagesgeldantrag aufrufen und ausfüllen


Barclays bietet dir aktuell einen Zinssatz von 2,3 % pro Jahr
-
Top Zins für Tagesgeld Neukunden
-
Garantiert für 4 Monate ab Antragsstellung
-
Zinssatz von 2,3 % p.a. gilt für Einlagen bis 250.000 €1
Ein Tagesgeldkonto bietet dir zahlreiche Vorteile: So kannst du einen Teil deines Geldes kurzfristig anlegen und jederzeit darauf zugreifen, wenn du es benötigst. Du zahlst so viel ein, wie du magst und erhältst Zinsen ab dem ersten Euro. Und sobald du etwas von dem Geld brauchst, überweist du einfach deinen Wunschbetrag zurück auf dein Girokonto. So hast du jederzeit Zugriff auf dein Vermögen und bleibst maximal flexibel.
Tagesgeld ist eine sichere Geldanlage, da im Vergleich zu einer Anlage in Aktien kein Kursänderungsrisiko besteht. Außerdem ist das Geld durch die Einlagensicherung geschützt. Das größte Plus: Dein Geld erwirtschaftet auch auf dem Tagesgeldkonto Gewinne ohne, dass du dich aktiv darum kümmern musst.
Tagesgeldkonto: Deine Vorteile im Überblick
Leistungsstark
-
-
-
Für dein Tagesgeldkonto bei Barclays fallen keine Gebühren an.
-
Der aktuelle Zinssatz liegt bei 2,3 % pro Jahr für 4 Monate ab Antragsstellung für Einlagen bis 250.000 €1
Flexibel
-
-
-
Du kannst kurzfristig Geld anlegen und erhältst dafür attraktive Zinsen.
-
Dein Geld ist täglich verfügbar.
-
Dein Tagesgeldkonto ist die ideale Ergänzung zum Girokonto, das du für deine alltäglichen Bankgeschäfte nutzt, denn auf dem Girokonto erhältst du für gewöhnlich keine Zinsen.
Sicher
-
-
-
Tagesgeld ist eine sichere Anlage, ohne Kursänderungsrisiko.
-
Die bei uns gehaltenen Einlagen sind durch die gesetzliche Entschädigungseinrichtung bis zu einem Gegenwert von derzeit 100.000 € gesichert. Ein darüber hinaus gehender Betrag deiner Einlage ist durch den deutschen Einlagensicherungsfonds bis zu einer Grenze von derzeit 5 Mio. Euro abgesichert.

Unsere Konditionen
-
Aktueller Zinssatz für Einlagen: 2,3 % pro Jahr für 4 Monate und für Einlagen bis 250.000 €
-
Dein Guthaben steht dir jederzeit in voller Höhe zur Verfügung
-
Keine Mindesteinlage erforderlich
Wie eröffne ich ein Tagesgeldkonto?
Tagesgeldkonto beantragen
Antrag abschicken
Antrag ausdrucken, unterschreiben und an Barclays senden
Gut zu wissen: Nach dem Ident-Verfahren muss der Antrag auf ein Tagesgeldkonto ausgedruckt, unterschrieben und an uns zurückgesendet werden.
Einlagensicherung – so ist dein Geld abgesichert
Barclays Bank Ireland PLC Hamburg Branch ist der irischen Entschädigungseinrichtung Deposit Guarantee Scheme (DSG), Central Bank of Ireland und darüber hinaus dem deutschen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V. angeschlossen.
Die bei uns gehaltenen Einlagen sind durch Entschädigungseinrichtung bis zu einem Gegenwert von derzeit 100.000 Euro gesichert. Nähere Informationen zur gesetzlichen Einlagensicherung findest du im Informationsbogen für den Einleger. Ein darüber hinausgehender Betrag deiner Einlage ist durch den deutschen Einlagensicherungsfonds bis zu einer Grenze von derzeit 5 Mio. Euro abgesichert. Wie bei allen deutschen angeschlossenen Kreditinstituten kannst du dich auf der Internetseite des Bankenverbandes deutscher Banken über unsere Sicherungsgrenze informieren.
Bitte beachte hierzu, dass die Frankfurter und die Hamburger Niederlassung der Barclays Bank Ireland PLC in Deutschland als ein Institut behandelt und bei der Bankaufsicht und beim Einlagensicherungsfonds nur unter dem Namen „Barclays Bank Ireland PLC Frankfurt Branch“ geführt werden. Die ausgewiesene Sicherungsgrenze gilt für beide Niederlassungen.
Steuerliche Behandlung von Tages- und Festgeldzinsen
Grundsätzlich unterliegen Zinserträge aus Tages- und Festgeldkonten in Deutschland der Steuerpflicht gem. § 20 EStG. Der Gesetzgeber hält jedoch Möglichkeiten bereit, sich von der Abführung der Steuern auf Kapitalerträge – zumindest zu einem Teil – befreien zu lassen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Näheres hierzu und weitere nützliche Informationen zum Thema Steuern erfährst du auf unserer Seite zur Versteuerung von Tagesgeld.
FAQ: Fragen und Antworten zum Barclays Tagesgeldkonto
-
Du möchtest ein Tagesgeldkonto bei Barclays eröffnen? Nichts einfacher als das, wenn du
-
mindestens 18 Jahre alt bist
-
ein deutsches Girokonto hast
-
ein Mobiltelefon mit deutscher Mobilfunknummer besitzt
-
einen Wohnsitz in Deutschland hast
-
eine E-Mail-Adresse hast
Wichtig: Jeder Kunde darf zeitgleich nur ein Tagesgeldkonto bei uns führen und dieses ausschließlich privat sowie auf eigene Rechnung nutzen.
-
-
Für die anschließende Identitätsfeststellung gibt es zwei Methoden:
Beim Postident-Verfahren lädst du dir die Formulare zur Kontoeröffnung herunter, füllst diese aus und bringst sie zusammen mit dem Postident-Coupon in eine Filiale der Deutschen Post. Dort prüft ein Mitarbeiter deine Identität anhand deines Personalausweises oder Reisepasses. Anschließend wird deine Identitätsbestätigung (ggf. zusammen mit den Vertragsunterlagen) an die Bank geschickt.
Wir empfehlen das Video-Ident-Verfahren: hier kannst du deine Identität schnell und einfach online nachweisen. Dafür musst du dich nur während eines Videotelefonats bei unserem Partner WebID Solutions mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Eine umfassende Erklärung des Video-Ident-Verfahrens findest du in unserem Hilfebereich: So funktioniert das Video-Ident-Verfahren.
Gut zu wissen: Nach dem Ident-Verfahren muss der Antrag auf ein Tagesgeldkonto ausgedruckt, unterschrieben und an uns zurückgesendet werden.
-
Nein. Wenn du bereits Kreditkarten- oder Kredit-Kunde bei Barclays bist, musst du deine Identität bei Eröffnung eines Tagesgeldkontos nicht mehr per Video-Ident- oder Postident-Verfahren bestätigen. Drucke einfach den Antrag aus, unterschreibe ihn und schicke ihn per Post an die folgende Adresse: Barclays, 22792 Hamburg
-
Nein. Einzahlungen auf das Barclays Tagesgeldkonto sind nur von deinem hinterlegten Referenzkonto möglich. Welches Konto du als Referenzkonto hinterlegt hast, kannst du im Online-Banking des Tagesgeldkontos unter „Ihre Daten“ nachschauen.
Überweisungen von einem Drittkonto sind nicht möglich. Solltest du von einem Drittkonto Geld überweisen wollen, empfehlen wir dir, den Betrag zuvor auf dein Referenzkonto zu überweisen und von dort auf das Barclays Tagesgeldkonto.
Solltest du bereits von einem Drittkonto Geld auf das Barclays Tagesgeldkonto überwiesen haben, wird der Betrag automatisch an das entsprechende Konto zurück überwiesen. Dies ist auch der Fall, wenn du das Referenzkonto im Nachgang der bereits erfolgten Überweisung geändert hast. Im Fall einer Überweisung von einem Drittkonto wird aus Sicherheitsgründen auch dein Tagesgeldkonto gesperrt mit der Folge, dass du dich nicht mehr im Online-Banking einloggen kannst. Sobald die oben genannte Rücküberweisung erfolgt ist, wird dein Tagesgeldkonto automatisch wieder entsperrt. Danach stehen dir wieder alle Funktionen im Online-Banking wie gewohnt zur Verfügung.
Wichtig: Das Referenzkonto muss auf deinen eigenen Namen laufen und bei einem deutschen Kreditinstitut geführt werden. Ein Kreditkartenkonto ist unzulässig für die Hinterlegung als Referenzkonto.
-
Die Barclays Bank Ireland PLC Hamburg Branch ist der irischen Entschädigungseinrichtung Deposit Guarantee Scheme (DSG), Central Bank of Ireland und darüber hinaus dem deutschen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V. angeschlossen.
Bitte beachte hierzu, dass die Frankfurter und die Hamburger Niederlassung der Barclays Bank Ireland PLC in Deutschland als ein Institut behandelt und bei der Bankaufsicht und beim Einlagensicherungsfonds nur unter dem Namen „Barclays Bank Ireland PLC Frankfurt Branch“ geführt werden. Die ausgewiesene Sicherungsgrenze gilt für beide Niederlassungen.
Solltest du dich auf der Internetseite des Bankenverbandes deutscher Banken über unsere Sicherungsgrenze informieren wollen, gib in der Suchmaske bitte Barclays Bank Ireland PLC Frankfurt Branch ein. Hier geht’s direkt zur Ergebnisseite.
-
In diesem Fall nimm bitte Kontakt mit uns auf. Schicke uns am besten eine E-Mail an geldanlage@barclays.de unter Angabe deiner Kontonummer (beginnend mit 04xx). Beachte bitte, dass du hierfür die E-Mail von der in deinem Konto hinterlegten E-Mail-Adresse verschickst.
Telefonisch erreichst du uns über die Service-Hotline +49 40 890 99-920 (Mo–Fr 8–20 Uhr).
FAQ: Fragen und Antworten zum Tagesgeldkonto allgemein
-
Beim Vergleich mit dem Sparbuch gilt: Mit dem Tagesgeldkonto bleibst du flexibler. Denn Du kannst immer auch kurzfristig auf dein Geld zugreifen, ohne zur Bank oder Sparkasse gehen zu müssen.
Zu beachten sind lediglich die üblichen Überweisungszeiten.
-
Bei beidem handelt es sich um Anlageformen.
-
Tagesgeld ist eine Geldanlage ohne feste Laufzeit: Als Anleger ist man an keine Termine gebunden und kann täglich Geld einzahlen oder abheben. Der Zinssatz bleibt flexibel.
-
Festgeld ist eine Terminanlage: Das Geld wird für eine bestimmte Zeitspanne zu einem festen Zinssatz angelegt, ohne dass du darauf zugreifen kannst.
Beim Tagesgeld hast du also den Vorteil, nicht an eine bestimmte Laufzeit gebunden zu sein. Das Geld auf einem Tagesgeldkonto ist jederzeit flexibel verfügbar für dich. Beim Festgeld hingegen ist das angelegte Kapital erst nach Ende der vereinbarten Laufzeit verfügbar.
-
-
Hast du auf deinem Girokonto Guthaben, das du nicht unmittelbar benötigst, lohnt es sich über ein Tagesgeldkonto nachzudenken. Wenn du dein Geld dort anlegst, erhältst du Zinsen für deine Ersparnisse und lässt dein Geld für dich arbeiten.
Außerdem lohnt es sich oft, einen Notgroschen auf dem Tagesgeldkonto aufzubewahren. So hast du bei Bedarf direkt Zugriff auf dein verzinstes Guthaben. Du kannst das Geld aber nicht – wie beim Girokonto – „versehentlich“ ausgeben.
-
Geld, das du nicht unmittelbar benötigst, kannst du auf dem Tagesgeldkonto angelegen.
-
Du überweist einen beliebigen Betrag von deinem Girokonto auf dein Tagesgeldkonto (und bekommst dort Zinsen für deine Ersparnisse).
Benötigst du Geld, überweist du es einfach wieder zurück auf dein Girokonto. Das geht ganz unkompliziert per Online-Banking
-
Über das Girokonto wickelst du deine üblichen Zahlungsvorgänge ab, wie z. B. Rechnungen begleichen, Überweisungen tätigen, Daueraufträge einrichten, Einzugsermächtigungen erteilen etc.
Der wichtigste Unterschied zum Girokonto ist, dass die Einlagen auf dem Tagesgeldkonto gut verzinst werden. Von diesem überweist du Geld ausschließlich zu deinem Girokonto, das du als Referenzkonto angegeben hast.
Girokonto und Tagesgeldkonto konkurrieren also nicht, sondern sie ergänzen sich.
-
Das Tagesgeldkonto ist eine kurzfristig flexible Anlageform mit einem Zinssatz von derzeit 2,3 % pro Jahr für 4 Monate und für Einlagen bis 250.000 €.
FAQ: Fragen und Antworten zur Steuer
-
Der Versand der Jahressteuerbescheinigungen erfolgt entsprechend gesetzlicher Grundlagen jedes Jahr bis spätestens Ende Februar. Du bekommst deine Jahressteuerbescheinigung automatisch postalisch zugesandt und musst nichts weiter tun.
Ein früherer Versand auf Nachfrage ist nicht möglich.
Sollte die Jahressteuerbescheinigung im März noch nicht bei dir angekommen sein, melde dich bitte bei uns. Schicke uns in diesem Fall am besten eine Nachricht über die Postbox im Online-Banking. Wähle hierfür den Betreff „Sonstiges“ aus.
-
Mit Wirkung zum 01. Januar 2009 wurde die Besteuerung von Kapitalerträgen umfassend neu geregelt. Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer wird pauschal von sämtlichen Zinserträgen abgezogen, wodurch deine Kapitalerträge grundsätzlich steuerlich als „abgegolten" gelten. Barclays behält die Steuerabzugsbeträge ein und führt sie anonym an das Finanzamt ab.
Solltest du uns einen Freistellungsauftrag erteilt haben, greift diese Regelung mit Überschreitung des von dir freigestellten Zinsvolumens.
Nach Einreichung einer Nichtveranlagungsbescheinigung wird grundsätzlich keine Abgeltungssteuer abgeführt.
-
Mit einem Freistellungsauftrag beauftragst du Barclays, Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Dies ist für Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 1.000 € pro Jahr (bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehepaaren 2.000 €) möglich. Bitte beachte, dass du die Möglichkeit hast, deinen Sparerfreibetrag auf mehrere Kreditinstitute zu verteilen.
Die Einreichung des Freistellungsauftrags kann nur erfolgen, sofern du der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegst und somit entweder deinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast.
-
Im Online-Banking findest du im eingeloggten Zustand unter „Deine Daten“ den Menüpunkt „Freistellungsauftrag und Steuerdaten“. Online können jedoch nur Freistellungsaufträge für die Einzelveranlagung erfasst und geändert werden.
Wenn du einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag erteilen oder ändern möchtest, verwende dazu bitte das vorgesehene PDF-Formular aus unserem Download-Bereich und sende uns dieses ausgefüllt und unterschrieben per Post zurück. Bei Fragen steht dir die Service-Hotline unter +49 40 890 99-921 gerne zur Verfügung.
-
Die Kirchensteuer wird seit 2015 gemäß der neuen gesetzlichen Regelung von uns automatisch abgeführt.
Dafür fragen wir seit 2014 jedes Jahr einmal beim Bundeszentralamt für Steuern deine Kirchensteuermerkmale ab. Damit ist der Kirchensteueranteil deiner Abgeltungssteuer abgegolten. Du musst in deiner Steuererklärung diesbezüglich nicht mehr tätig werden.
Wenn beim Bundeszentralamt hinterlegt ist, dass du keiner kirchensteuererhebenden Glaubensgemeinschaft angehörst, führen wir auch keine Kirchensteuer ab.
Wenn du nicht möchtest, dass das Bundeszentralamt für Steuern uns deine Kirchensteuermerkmale mitteilt, kannst du bis 30.06. eines Jahres mit einem Sperrvermerk widersprechen (www.formulare-bfinv.de). Das Bundeszentralamt meldet den Widerspruch an dein Finanzamt. Dann regelst du die Kirchensteuer wie gewohnt mit der Steuererklärung.
Wer ist betroffen von der Abfrage? Beim Bundeszentralamt für Steuern fragen wir die Kirchensteuermerkmale für alle natürlichen Personen an, die unbeschränkt in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind.
-
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) befreit Personen von der Versteuerung Ihrer Kapitalerträge, sofern diese aufgrund nur in geringer Höhe vorliegender Einkünfte voraussichtlich keine Einkommenssteuer zahlen müssen. In vielen Fällen betrifft dies Rentner und/oder Studenten.
Diese Bescheinigung wird dir von deinem zuständigen Finanzamt ausgestellt und muss uns rechtzeitig vorliegen, damit wir die Zinserträge von der Abführung der Abgeltungssteuer befreien können.
HINWEISE:
1 0,0 % p.a. für Einlagen, die darüber hinausgehen. Der Zinssatz ist variabel und kann den Marktbedingungen angepasst werden.
Tagesgeld Bestandskunden können ihren Zinssatz hier einsehen https://service.barclays.de/