Einlagensicherung

Informationsblatt zum Financial Services Compensation Scheme

Grundlegende Informationen zum Schutz Ihrer erstattungsfähigen Einlagen

Thema Antwort
Erstattungsfähige Einlagen bei der Barclays Bank Irland PLC sind geschützt durch: Das Deposit Guarantee Scheme (“DGS”)
Sicherungsobergrenze: 100.000 EUR je Einleger pro Kreditinstitut
Falls Sie mehrere erstattungsfähige Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre erstattungsfähigen Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert" und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000 EUR.
Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Die Obergrenze von 100.000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger.
Rückerstattungszeitraum bei Insolvenz der Bank: 15 Werktage.
Rückerstattungswährung: Euro (EUR, €) oder, für in anderen EWR-Mitgliedstaaten tätige Niederlassungen, die Währung des jeweiligen Staates.
Kontaktdaten von Barclays Bank Ireland PLC bei Fragen zu Ihrem Konto: Barclays Bank Ireland PLC
One Molesworth Street
Dublin 2
Ireland
D02 RF29
Kontaktdaten des DGS für weitere Informationen über die Entschädigung:

Deposit Guarantee Scheme
Central Bank of Ireland
New Wapping Street
North Wall Quay
Dublin 1
Tel: +353 1 890 777 777


Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
Burgstraße 28
10178 Berlin
Tel: +49 30 59 00 11 960
E-Mail: info@edb-banken.de

Weitere Informationen: https://www.depositguarantee.ie

Zusätzliche Informationen

Für den Schutz Ihrer erstattungsfähigen Einlagen zuständiges System

Ihre erstattungsfähige Einlage wird durch ein gesetzliches Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts zahlungsunfähig werden, würden Ihre erstattungsfähigen Einlagen in Höhe von bis zu 100.000 EUR vom Einlagensicherungssystem zurückgezahlt.

Maximale Höhe des Schutzes:

Sollte eine Einlage, die unter das Sicherungssystem fällt, nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000 EUR je Einleger und pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. 

Hält ein Einleger beispielsweise 90.000 EUR auf einem Sparkonto und 20.000 EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000 EUR erstattet.

Maximale Höhe des Schutzes für Gemeinschaftskonten

Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000 EUR für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100.000 EUR allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt.

In bestimmten Fällen sind erstattungsfähige Einlagen, die in die Kategorie „vorübergehend hohe Einlagen“ („temporary high balances“) fallen, während sechs Monaten nach Gutschrift des Betrags bzw. ab dem Zeitpunkt, zu dem die erstattungsfähigen Einlagen von Gesetzes wegen übertragbar werden, in Höhe von mehr als 100.000 EUR geschützt. Hierzu zählen erstattungsfähige Einlagen in Verbindung mit bestimmten Ereignissen, u. a.:

  • (a) bestimmte Transaktionen, die sich auf die aktuelle oder zukünftige ausschließliche oder Hauptwohnung des Einlegers beziehen.

  • (b) Zahlungen an den Einleger aus Versicherungsleistungen, aus Personenschäden, Invalidenrente, für Opfer von Fehlurteilen, ungerechtfertigter Entlassung, Arbeitslosigkeit und Pensionsbezüge.

  • (c) Heirat oder Lebenspartnerschaft sowie Scheidung oder Beendigung der Lebenspartnerschaft des Einlegers.

  • (d) Zuwendungen an den Einleger auf den Todesfall; Entschädigungsansprüchen aus einem Todes oder Erbfall oder einem Vermächtnis.

Weitere Informationen finden Sie unter www.depositguarantee.ie

Rückerstattung

Das zuständige Einlagensicherungssystem ist das Deposit Guarantee Scheme, Central Bank of Ireland, New Wapping Street, North Wall Quay, Dublin 1. Tel: +353 1 890 777 7777. Email: info@depositguarantee.ie Website: www.depositguarantee.ie.
Es wird Ihnen Ihre erstattungsfähigen Einlagen (bis zu 100.000 EUR) vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020 innerhalb von 15 Werktagen, vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2023 innerhalb von zehn Werktagen und ab dem 1. Januar 2024 innerhalb von sieben Werktagen erstattet, sofern keine spezifischen Ausnahmen gelten.

Wenn das DGS die zurückerstattenden Beträge nicht innerhalb von sieben Werktagen verfügbar machen kann, wird es gewährleisten, dass Sie innerhalb von fünf Werktagen ab Antragstellung eine angemessene Summe Ihrer unter das Sicherungssystem fallenden Einlagen erhalten, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken bzw. (wenn es sich beim Einleger nicht um eine Einzelperson und nicht um ein Großunternehmen handelt) um die notwendigen Geschäfts- oder Betriebsaufwendungen zu decken. Der Zugang zu der angemessenen Summe wird aufgrund der durch Ihr Kreditinstitut eingereichten Informationen und Unterlagen gewährt.

Sollte die Rückzahlung nicht innerhalb dieser Fristen erfolgt sein, müssen Sie sich an das Einlagensicherungssystem wenden, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer gewissen Zeit abgelaufen sein kann. Weitere Informationen finden Sie unter www.depositguarantee.ie.

Sonstige wichtige Informationen

Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen entschädigungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen.

Liste der Ausschlüsse vom Deposit Guarantee Scheme

In folgenden Fällen ist eine Einlage von der Einlagensicherung ausgeschlossen:

(1)  Der Inhaber und wirtschaftliche Eigentümer der Einlage sind nie in Übereinstimmung mit den Festlegungen zur Bekämpfung der Geldwäsche identifiziert worden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Bank, Bausparkasse oder Kreditgenossenschaft.

(2)  Die Einlage ist auf Transaktionen zurückzuführen, in deren Zusammenhang eine strafrechtliche Verurteilung wegen Geldwäsche vorliegt.

(3)  Die Einlage wurde von einem Einleger einer der folgenden Kategorien vorgenommen:

  • Kreditinstitut

  • Investmentgesellschaft

  • Rückversicherungsgesellschaft

  • Behörden, mit Ausnahme kleiner, lokaler Behörden.

  • Finanzinstitut

  • Versicherungsgesellschaft

  • Organismus für gemeinsame Anlagen

  • Pensions- oder Rentenfonds (es sei denn, es handelt sich um Einlagen durch private Altersvorsorgepläne, sog. „Stakeholder Pension Schemes" oder betriebliche Altersvorsorgesysteme von Kleinst- oder Kleinunternehmen bzw. mittelständischen Unternehmen).

Weitere Informationen über Ausschlüsse finden Sie auf der Website des DGS unter www.depositguarantee.ie

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